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| Ehe und Homosexualität
in Tunesien | |||||||
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Ehen in Tunesien sind nach wie vor in erster Linie Vernunft- und keine Liebesentscheidungen. Merkmale wie Beruf, Vermögen und Herkunft des Mannes, Jugend, Züchtigkeit/Jungfräulichkeit und Herkunft der Frau wiegen sehr viel schwerer als eine hohe Zuneigung der Eheleute. Eine solche Anschauung der Ehe gab es früher auch in Europa und gibt es in weiten Teilen des Adels auch noch heute. Man kann ihr eine praktische Tauglichkeit oder sogar Überlegenheit über rein gefühlsbasierte Verbindungen nicht absprechen, obwohl Studien gezeigt haben, daß weder die eine, noch die andere Form vorteilhafter ist. "Zwangsehen" sind in Tunesien verboten, doch ein Großteil der Ehen sind zumindest "arrangierte" Ehen, in denen die Familien die Partner für ihre Kinder, oft Cousinen und Cousins, aussuchen. Und auch wenn diese Form der Eheschließung abnimmt und von einigen Kindern sogar strikt abgelehnt wird, so hat dennoch in jedem Falle das Urteil der Familie in Tunesien (Zustimmung, Ablehnung) eine sehr hohe Bedeutung für die Wahl des Ehepartners. Zweck der Ehe ist die Produktion und Aufzucht von Kindern (und die Verhinderung von außerehelichem Sex). Eine Ehe ist zudem die einzige legale Möglichkeit, mit einer nicht verwandten Person des anderen Geschlechtes zusammenzuleben. Gewalt in der Ehe ist in Tunesien kein eigener Bestandteil der Gesetze und findet mindestens ebenso oft statt, wie in europäischen Ländern. Schläge für Frauen (und manchmal auch für Männer) sind nicht unüblich, Ehestreitigkeiten zu Hause werden gerne lautstark und auch bei offenem Fenster ausgetragen, doch von den Nachbarn kaum zur Kenntnis genommen. | In Tunesien ist die
Schließung
eines Ehevertrages bei der Hochzeit zwingend erforderlich. Dies ist so, weil im Islam nicht die Zeremonie des Imams oder die Anmeldung bei einer Behörde, sondern einzig und allein die Unterzeichnung des Ehevertrages in Tunesien eine Ehe begründet - woran man auch den traditionell formalen Vertrags- und nicht den Liebescharakter einer Ehe erkennt. Da die meisten früher in diesem Vertrag geregelten Dinge in Tunesien mittlerweile Gewohnheit oder Gesetz geworden sind, beschränken sich die Regelungen heute vorwiegend auf die Höhe des Brautgeldes und den Güterstand (in Tunesien gilt ansonsten die Gütertrennung als Standardgüterstand). Es ist zu beachten, daß diverse Regelungen in diesem Vertrag zwar wie in Europa getroffen werden können, aber u.U. gegen nationales tunesisches Recht verstoßen und im Konfliktfalle entweder gar nicht, oder nur schwer durchzusetzen sind (Erbe, Sorgerecht, Unterhalt, etc.). Bei binationalen Paaren ist die Beratung durch einen in binationalen Eheverträgen erfahrenen Rechtsanwalt unbedingt anzuraten!
Die Scheidungsquote in Tunesien liegt mit steigender Tendenz um die 30%, vielfach betreibt dabei die Frau die Scheidung, was in Tunesien problemlos möglich ist. Allerdings ist die Scheidung mit massiven Nachteilen für die Frau verbunden, was sie in vielen Fällen davon abhält, eine Scheidung zu begehren. So erhält sie beispielsweise nach einer Scheidung keinen Unterhalt, wenn sie kinderlos ist. Hat sie jedoch Kinder, dann behält auch dann, wenn sie das Sorgerecht zugesprochen erhält, der Vater z.B. das Aufenthaltsbestimmungsrecht über die Kinder. |
Da
eine geschiedene Frau mit Kindern so gut wie keine Chance auf eine neue
Ehe mehr hat (wegen der
Kinder, nicht so sehr wegen der Scheidung), gibt sie
manchmal ihre Kinder auf (überläßt
sie also
dem Mann oder sie werden innerhalb der Familie der Frau aufgezogen). Meist aber lebt sie nach der Scheidung zusammen mit den Kindern im Kreise ihrer Familie. Alleinlebende Frauen mit Kindern sind in Tunesien sehr selten.
Das Zusammenleben unverheirateter und nicht miteinander verwandter Personen unterschiedlichen Geschlechtes erfüllt in Tunesien den Straftatbestand der Prostitution in Tunesien und ist darüber hinaus auch gesellschaftlich geächtet. Zwar finden sich hier und dort solche "wilde Ehen", meist bei jüngeren Leuten in Großstädten, doch sie sind, insgesamt gesehen, sehr selten.
Homosexualität ist in Tunesien sowohl strafbar, als auch gesellschaftlich geächtet. Ehen zwischen Personen des gleichen Geschlechtes sind in Tunesien daher grundsätzlich und ausnahmslos nicht möglich. Allerdings gestaltet sich das unverheiratete Zusammenleben relativ einfach, da das nicht-sexuelle Zusammensein von Personen gleichen Geschlechtes ("Freundschaften") nicht als anstößig gilt. Solange in der Öffentlichkeit keine Handlungen stattfinden, die als obszön oder unsittlich verstanden werden könnten, gibt es zumindest beim Zusammenleben von Tunesiern des gleichen Geschlechtes auch keine Probleme. Das Zusammenleben von Europäern mit Tunesiern wird allerdings durchweg als wahrscheinliche homosexuelle Partnerschaft angesehen und zwar oft geduldet, doch niemals akzeptiert. | ||||
| Hier finden Sie noch eingehendere Informationen zu Ehe und Ehevertrag in Tunesien | |||||||
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