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Tunesien - Vollmacht

Vollmacht zur Vorlage bei Behörden in Tunesien



In manchen Fällen benötigt man ein Dokument einer tunesischen Behörde, kann zu diesem Zweck jedoch nicht selbst nach Tunesien reisen. In diesem Falle kann man meist eine Person bevollmächtigen, das Dokument zu beschaffen.

Sie finden hier eine dreisprachig (deutsch-französisch-arabisch) vorgedruckte Vollmacht, in die Sie nur die entsprechenden Angaben eintragen müssen.

Bitte beachten Sie dazu unbedingt die untenstehenden Hinweise!


Vollmacht für tunesische Behörden


Für eine große Version der Vollmacht bitte auf die Vollmacht klicken!
Die große Version ist im DIN A4- .jpg-Format, so daß Sie sie herunterladen und auf eine DIN A4-Seite ausdrucken können.


Hier finden Sie zusätzlich noch eine Version im Format .odt (Open Office): Tunesische Vollmacht


Wichtige Hinweise:

Erforderlich für die Vollmacht sind:
  • Fotokopie des tunesischen Reisepasses (bei Deutschen: des deutschen, Tunesier müssen sich jedoch, auch bei doppelter Staatsangehörigkeit, in Tunesien immer mit tunesischen Papieren ausweisen!)
  • Deutscher Melderegisterauszug (zum Nachweis der aktuellen Wohnadresse)
  • Fotokopie des Aufenthaltstitels (nur für Tunesier, zum Nachweis des rechtmäßigen Aufenthaltes im Ausland)
  • Die obenstehende Vollmacht
Alle Fotokopien müssen von einer öffentlichen Stelle (z.B. Standesamt, Stadtverwaltung) beglaubigt werden - dies wird erfahrungsgemäß meistens in Tunesien bei der Beantragung von Urkunden anerkannt, doch dies ist NICHT GARANTIERT! Im Zweifelsfall sollte man daher die Kopien zusätzlich vom zuständigen tunesischen Konsulat in Deutschland beglaubigen und sich dabei zusichern lassen, daß die Unterlagen dann in Tunesien anerkannt werden!

Die Unterschrift unter die Vollmacht muß ebenfalls beglaubigt werden. Hier gilt dasselbe, was für die Beglaubigung der Fotokopien gesagt wurde.

Falls sich eine deutsche Behörde weigert, die Unterschrift unter der Vollmacht zu beglaubigen, weil die Vollmacht nicht nur in deutscher Sprache abgefaßt wurde, muß man womöglich zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung in der Zielsprache tunesisch anfertigen lassen (oder eben hinreichend darlegen, daß ja nur die Unterschrift, nicht aber der Inhalt des Dokumentes beglaubigt werden soll).

ACHTUNG! Die Schreibung von Namen in der Vollmacht muß unbedingt mit der Schreibung der Namen in den kopierten Papieren übereinstimmen, dabei ist zu beachten, daß Namensänderungen von Tunesiern, die in Deutschland gemacht wurden, in Tunesien nicht anerkannt werden, dort gilt also z.B. immer und überall der tunesische Geburtsname und nicht ein etwaiger deutscher Ehename!

Zur Sicherheit sollte man zu dem Zeitpunkt, an dem der Bevollmächtigte in Tunesien eine Behörde aufsucht, telefonisch erreichbar sein, damit man notfalls selbst direkt mit dem Behördenmitarbeiter (am besten in tunesisch, mindestens in französisch) sprechen kann.

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