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Kurz-Infos für Touristen




Einreise

Zur Einreise nach Tunesien ist ein Reisepaß erforderlich, der noch mindestens 6 Monate nach der Einreise gültig ist.
Bei Pauschalreisen (Flug und Hotel) wird ausnahmsweise auch ein Personalausweis akzeptiert, der noch mindestens 3 Monate gültig sein muß.

Achtung: Personen, die (auch) die tunesische Staatsangehörigkeit haben, müssen in Tunesien den tunesischen Reisepaß vorlegen (z.B. Kinder tunesischer Väter mit europäischen Frauen), denn in Tunesien gelten tunesische Staatsbürger nur als Tunesier!

Bei der Einreise wird kostenfrei ein Kurz-Visum in den Paß gestempelt (es ist praktisch nicht mehr als ein einfacher Datumsstempel).
Deutsche und amerikanische Staatsbürger können sich als Touristen bis zu 4 Monate im Lande aufhalten, Bürger anderer Länder bis zu 3 Monate lang.

Nach dem Ablauf dieser Zeit kann bei der Polizei eine Art "Notvisum" für bis zu 2 bzw. 3 weitere Monate (insgesamt jedoch maximal 6) beantragt werden, die Kosten dafür liegen bei 10 TND/Woche (ca. 6 Euro).
Theoretisch könnte diese Gebühr auch bei der Ausreise entrichtet werden, doch findet vorher eine Polizeikontrolle statt und man befindet sich nicht mehr im erlaubten Aufenthaltszeitraum, kann das zumindest zu Diskussionen oder gar Unannehmlichkeiten führen.

Egal, ob man mit Reisepaß oder Personalausweis einreist, man muß bei der Einreise ein Einreiseformblatt ausfüllen, von dem eine Hälfte ständig mitgeführt und später bei der Ausreise abgegeben werden muß.

Der Verlust eines solchen Formblattes ist allerdings nicht mit Problemen verbunden, man muß nur vor der Ausreise dann eben ein neues Formblatt ausfüllen, entsprechende Blankoblätter liegen meist bei Check-In-Schaltern aus.
Allerdings - reist man mit dem Personalausweis ein, dann wird das Kurz-Visum auf dieses Blatt gestempelt und bei etwaigen Polizeikontrollen wird es zumindest Rückfragen geben, wenn das Formblatt nicht mehr vorhanden ist.

Wird der Zeitraum des erlaubten Aufenthaltes "überzogen", kann es bei der Ausreise massive Probleme geben, die von hohen Strafzahlungen bis zur Inhaftierung und zum Einreiseverbot reichen können.

Ist die erlaubte Zeit ausgeschöpft, muß man das Land verlassen, allerdings reicht es dazu aus, ordnungsgemäß auszureisen und man kann dann gleich wieder einzureisen ("um den Grenzpfahl herumgehen", wobei das in Tunesien nicht einfach ist, da beide Nachbarländer, Libyen und Algerien, ein Visum verlangen und man insofern an diesen Grenzen nicht "mal eben" kurzzeitig ausreisen kann).
Es empfiehlt sich in solchen Fällen also entweder ein Heimflug oder eine Fährenüberfahrt nach Italien.

Nach einer erneuten Einreise beginnt die "erlaubte" Aufenthaltszeit wieder von neuem und man kann sich also praktisch das ganze Jahr über in Tunesien mit Touristenstatus aufhalten, wenn man nur 2-3mal kurz das Land verläßt.

Achtung: Es gibt die offizielle Regelung, nach der man sich ohne eine Aufenthaltserlaubnis (Tunesische Carte Sejour) nur bis zu maximal 180 Tage insgesamt pro Jahr in Tunesien aufhalten darf, also 6 Monate!

Auch, wenn diese Regelung im Normalfall nicht angewandt wird, bietet sie den tunesischen Behörden dennoch die Möglichkeit,den Aufenthalt eines Besuchers gegebenenfalls zu begrenzen, ihn auszuweisen oder eines Gesetzesverstoßes zu bezichtigen.
Einreise mit PKW

Die Einreise mit einem PKW ist absolut unproblematisch. Erforderlich sind der Fahrzeugschein und die "grüne Versicherungskarte" (die explizit für Tunesien gültig sein muß!).
Falls der Fahrzeugschein für eine Person, die nicht mitreist, ausgestellt ist, muß der Fahrer allerdings eine schriftliche Einverständniserklärung dieses Halters vorgweisen, hier wird auch oft gefordert, daß diese Erklärung amtlich beglaubigt wurde (z.B. beim ADAC gibt es Formblätter dafür).

Ein Fahrzeug kann bis zu 3 Monate im Land verbleiben, ohne daß dafür Steuern entrichtet werden müssen.
Danach kann es bis zu weiteren 9 Monaten im Lande bleiben, doch nur, wenn dann für die gesamte Zeit (also für 12 Monate) die Steuern gezahlt werden.

Zusätzlich muß alle 3 Monate eine Verlängerung der Betriebserlaubnis (die wird "Diptyque" genannt) erfolgen. Diese ist erhältlich bei der Zollstelle und die Voraussetzung dafür ist,daß zuvor die Steuern entrichtet worden sind.

Fahrzeuge, die länger als 3 Monate im Lande bleiben, erhalten ein spezielles tunesisches Kennzeichen, das am Auto angebracht werden muß.

Nach einem Aufenthalt von 12 Monaten muß das Fahrzeug dann unwiderruflich für die Dauer von 6 Monaten das Land verlassen kann danach aber erneut wieder für bis zu 12 Monate eingeführt werden.

Ein Fahrzeug wird grundsätzlich in den Reisepaß eingestempelt, das Verlassen des Landes ohne das Fahrzeug ist nicht erlaubt.

In Notfällen (z.B. Krankheit in der Familie) kann aber eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, die bei der Zollbehörde in Tunis unter Vorlage der Hin-und Rückflugtickets beantragt werden muß.
Das Fahrzeug muß dann entweder im Zollhof in Tunis kostenpflichtig untergestellt werden oder kann an einem beliebigen anderen Ort verbleiben.
Im letzteren Fall müssen dann allerdings Fahrzeugpapiere und Autoschlüssel beim Zoll des Abflugflughafens abgegeben werden und können dort bei der Wiedereinreise abgeholt werden.


Bestechung, Korruption

Vieles ist inoffiziell möglich, speziell beim Zoll. Da kann der Zöllner gegen ein "Geschenk" die Augen zudrücken, wenn der Koffer voll mit Geschenken statt mit Urlaubskleidung ist, und zuweilen wird dann ein Geschenk auch nachdrücklich einverlangt.

Der Autor ist allerdings ein unbedingter Gegner von Bestechung (und das nicht nur beim Zoll). Denn sie führt im mildesten Fall dazu, daß der Geber immer wieder auf Geschenke angesprochen wird, und, im zwar unwahrscheinlichen, doch möglichen, Problem-Fall, kann sogar eine Strafverfolgung stattfinden.Tunesien hat Sonderkommandos zur Korruptionsbekämpfung, die aber de facto nur selten, bei größeren "Sachen" und punktuell tätig werden.

In jedem Fall aber gibt man damit zu erkennen, daß man den Begriff "Integrität" nicht unbedingt zu seinen Lieblingworten zählt (aber sich dann lautstark über Korruption in seinem Heimatland ausläßt...).
Es gibt ein schlechtes Signal und ermuntert korrupte Beamte, weiterzumachen und ihre Forderungen noch zu steigern, worunter man nicht nur selbst leidet, sondern auch andere Touristen.

Man kann daher audrücklich NICHT dazu raten, eine Bestechung aktiv durchzuführen oder passiv zu akzeptieren!


Ausreise

Die Ausfuhr tunesischer Zahlungsmittel ist, ebenso wie deren Einfuhr, verboten. Finden die Zöllner bei der Kontrolle Geld, wird es üblicherweise von ihnen ohne Entschädigung eingezogen.

Achtung! Die Ausfuhr von historischen Gegenständen (z.B. archäologische Fundstücke) aus Tunesien ist absolut untersagt und wird streng bestraft!
Zollbestimmungen

Erlaubt ist zum Beispiel die Einfuhr von
  • 200 Zigarettennach Erfahrungen des Autors gibt es auch bis zur doppelten Menge keine Probleme, doch man sollte sich keinesfalls darauf verlassen. Anstelle von Zigaretten können auch 500 Gramm Tabak eingeführt werden
  • 1 Liter Alkohol mit mehr als 25 Prozent oder 2 Liter Alkohol mit weniger als 25 Prozent. Viele Urlauber bringen allerdings größere Mengen mit; die Zöllner wissen das, suchen gezielt danach - und werden die Urlauber regelmäßig bei einer Zollkontrolle von diesem "Übergepäck" befreien.
  • 1 Liter Toilettenwasser (Rasierwasser, Eau de Cologne, etc.) oder 250 Milliliter Parfüm, diese Grenzen dürften von einem Urlauber sowieso kaum überschritten werden.
An elektrischen Geräten sind erlaubt: 1 tragbarer Computer (Laptop, Notebook, Netbook), 1 Tonbandgerät, 1 Filmkamera (oder Videokamera), 1 Photoapparat und andere Kleingeräte, die typischerweise als Eigenbedarf eines Urlaubers genutzt werden, z.B. Rasierer, Epilierer, Kleinbügeleisen, Mobiltelephon (ab 3 Telephonen kann allerdings mit Problemen gerechnet werden), Walkman, etc..

Weiterhin ist zwar die Einfuhr eines GPS-Gerätes (auch Navigationsgerät, Telefon mit GPS, etc.) erlaubt, doch nur, wenn es beim Zoll auf einem speziellen Formblatt angemeldet wird.

LCD- und Plasma-Bildschirme (Fernsehen, Monitor, Bilderrahmen) werden gezielt gesucht und sind stets zollpflichtig!

Wer sichergehen will, daß er mit vielen und/oder wertvollen Geräten bei der Ausreise keine Probleme hat, sollte sich die Geräte in den Reisepaß eintragen lassen.
Dasselbe gilt, wenn der Zoll Geräte als zollpflichtig deklariert - mit einer Eintragung in den Reisepaß umgeht man dann diese Zollpflicht für die Dauer des Aufenthaltes.
Allerdings - werden die Geräte dann gestohlen, muß eine entsprechende Polizeibescheinigung vorgelegt werden, oder die Ausreise wird erst erlaubt, wenn die Zollgebühr nachgezahlt wurde.

Bei der Eintragung ist ein Reisepaß Pflicht - wer nur mit einem Personalausweis einreist, kann nichts "eintragen" lassen!

Erlaubt sind auch "Geschenke", allerdings liegt die Freigrenze sehr niedrig, in der Gegend von etwa 10-20 Euro (insgesamt, nicht pro Geschenk!).

Erfahrungsgemäß gibt es aber nur wenige Probleme, wenn Geschenke mitgebracht werden, doch wenn die sehr zahlreich oder teuer sind, wird meist eine Verzollung verlangt.

Eine solche Verzollung erfolgt nach verschiedenen Grundsätzen, die für einen bestimmten Artikel kaum vorhersagbar sind.

Es kann helfen, die deutsche Kaufquittung zum Nachweis eines geringen Preises vorzulegen, doch letztlich entscheidet über die Zollhöhe der tatsächliche oder fiktive Preis, den der Artikel in Tunesien kosten würde.

Streng verboten sind dagegen beispielsweise die Einfuhr von:
  • obszönen und unsittlichen Darstellungen aller Art (Bilder, Bücher, Videofilme). Dieser Begriff bezieht sich dabei in Tunesien schon auf die bloße Nacktheit (Softcore)!
  • Drogen, Medikamente (außer Medikamenten zum Eigengebrauch während des Urlaubs - zum Nachweis am besten eine ärztliche Bescheinigung mitführen).
  • Waffen (alle Arten, erlaubt sind aber Taschenmesser und Küchenutensilien). Erlaubt sind allein Jagdwaffen, die bei der Einreise jedoch deklariert und für den Gebrauch genehmigt werden müssen.
  • Dattelpalmen und Henna.
  • gefährlichen "Kampf"hunderassen.
  • gefährdete Tiere und Pflanzen (CITES-Listen)
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