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| Zollfreie Einfuhr von Auto und
Hausrat bei Wohnsitz in Tunesien | |||
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ein Europäer seinen Wohnsitz in Tunesien nimmt, so wird ihm seit dem Jahr 2009
die Möglichkeit geboten, ein Auto und seinen Hausrat zollfrei
in Tunesien einzuführen. Allerdings nur dann, wenn er solvent ist, denn Tunesien legt Wert darauf, Ausländer im Lande zu haben, die das Geld für ihren Lebensunterhalt in Tunesien bereits mitbringen. Die Bedingungen für die Zollfreiheit sind:
| Zollfrei
eingeführt werden dürfen dann die folgenden
Güter:
Ausgeschlossen sind auch Waren, die in Tunesien monopolistisch vertrieben werden. Die Zollfreiheit kann nach jeweils 5 Jahren Aufenthalt im Lande wieder erneut in Anspruch genommen werden, ist also keine einmalige Angelegenheit. Die Zollfreiheit muß innerhalb von 2 Jahren nach dem Umzug nach Tunesien in Anspruch genommen worden sein, später ist es nicht mehr möglich (erst dann wieder, wenn jeweils 5 Jahre vergangen sind). |
Für
die zollfrei engeführten Güter gelten die folgenden
Regelungen: Die eingeführten Güter dürfen in Tunesien nicht verkauft werden! Mit dem Fahrzeug dürfen nur der Besitzer und sein Lebenspartner fahren, und zwar entweder selbst, oder, falls andere Personen das Fahrzeug steuern, müssen sie zwingend als Beifahrer im Auto anwesend sein. Direkte Vor- oder Nachfahren (Eltern und Kinder) dürfen das Fahrzeug fahren, wenn dafür zunächst eine Sondergenehmigung eingeholt wurde. Das Fahrzeug erhält ein tunesisches RS-Kennzeichen (Regiment Sejour), ist also jederzeit als ein zollfrei eingeführtes Fahrzeug zu erkennen. Mehr Informationen zum Thema: Einwandern in Tunesien Lebensunterhalt in Tunesien Verwandte Informationen: Zollfreie Einfuhr für Tunesier (FCR) |
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