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Europäer in Tunesien - Zollfreiheit

Zollfreie Einfuhr von Auto und Hausrat bei Wohnung in Tunesien




Wenn ein Europäer seinen Wohnsitz nach Tunesien verlegt und in Tunesien eine Wohnung kauft, so wird ihm die Möglichkeit geboten, ein Auto und seinen Hausrat zollfrei in Tunesien einzuführen.

Allerdings nur dann, wenn er solvent ist, denn Tunesien legt Wert darauf, nur Ausländer im Lande zu haben, die das Geld für ihren Lebensunterhalt in Tunesien bereits mitbringen.

Die Bedingungen für die Zollfreiheit sind dementsprechend:
  • der Erwerb (Kauf!) einer Wohnung in Tunesien. Dieser Kauf muß in ausländischer Währung, also nicht in tunesischen Dinar, bezahlt werden,
  • der Erwerb einer tunesischen Aufenthaltsgenehmigung (Carte Sejour) für die Dauer von mindestens einem Jahr,
  • der Verzicht auf abhängige Erwerbstätigkeit in Tunesien. Man darf also nur als Privatier/Renter (= Eingang von regelmäßigen Zahlungen aus dem Ausland) leben.
  • der Mindesteingang von Geld-Überweisungen aus dem Ausland in Höhe von 30.000 Dinar/Jahr (ca. 10.000 Euro), also etwa 850 Euro/Monat. Diese Bedingung gilt allerdings nur für die Zollfreiheit, um in Tunesien eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen, reicht auch ein geringerer Geldeingang von etwa der Hälfte des angegebenen Betrages aus.

Zollfrei eingeführt werden dürfen dann die folgenden Güter:
  • Ein (1) Kraftfahrzeug, das zum Zeitpunkt der Einfuhr nicht älter als 3 Jahre sein darf.
  • Hausrat im Wert von bis zu 15.000 Dinar (also ca. 5.000 Euro)

Ausgeschlossen von der Zollfreiheit sind Güter, die keinen privaten Charakter haben, also z.B. für die Eröffnung eines Geschäftsbetriebes in Tunesien verwendet werden sollen.
Ausgeschlossen sind auch Waren, die in Tunesien monopolistisch vertrieben werden.


Die Zollfreiheit muß innerhalb von 2 Jahren nach dem Umzug nach Tunesien in Anspruch genommen worden sein.

Für die zollfrei eingeführten Güter gelten die folgenden Regelungen:
  • Die eingeführten Güter dürfen in Tunesien nicht verkauft werden!
  • Mit dem Fahrzeug dürfen nur der Besitzer und sein Lebenspartner fahren, und zwar entweder selbst, oder, falls andere Personen das Fahrzeug steuern, müssen sie zwingend als Beifahrer im Auto anwesend sein. Direkte Nachfahren (Kinder) dürfen das Fahrzeug nur dann fahren, wenn dafür zunächst eine Sondergenehmigung eingeholt wurde.
  • Das Fahrzeug erhält ein tunesisches RS-Kennzeichen (Regiment Sejour), ist also jederzeit als ein zollfrei eingeführtes Fahrzeug zu erkennen. Die Fahrerlaubnis wird für ein (1) Jahr erteilt und muß dann jährlich gegen Vorlage des Einkommensnachweises (min. 30.000 Dinar/Jahr) verlängert werden.



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