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Zollfreie Einfuhr von Auto und Hausrat bei Wohnsitz in Tunesien
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Wenn ein Europäer seinen Wohnsitz in Tunesien nimmt, so wird ihm seit dem Jahr 2009 die Möglichkeit geboten, ein Auto und seinen Hausrat zollfrei in Tunesien einzuführen.

Allerdings nur dann, wenn er solvent ist, denn Tunesien legt Wert darauf,  Ausländer im Lande zu haben, die das Geld für ihren Lebensunterhalt in Tunesien bereits mitbringen.

Die Bedingungen für die Zollfreiheit sind:
  • der Erwerb einer tunesischen Aufenthaltsgenehmigung (Carte Sejour) für die Dauer von mindestens einem Jahr

  • der Verzicht auf jede bezahlte abhängige Erwerbstätigkeit in Tunesien. Man darf also nur selbständig arbeiten oder aber als Privatier/Renter (= Eingang von regelmäßigen Zahlungen aus dem Ausland) leben.

  • der Mindesteingang von Geld - Überweisungen aus dem Ausland in Höhe von 30.000 Dinar/Jahr (ca. 15.000 Euro), also etwa 1.250 Euro/Monat.
    Diese Bedingung gilt nur für die Zollfreiheit, um in Tunesien eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen, reicht auch ein geringerer Geldeingang von etwa der Hälfte des angegebenen Betrages aus.
Zollfrei eingeführt werden dürfen dann die folgenden Güter:
  • 1 Kraftfahrzeug, das zum Zeitpunkt der Einfuhr nicht älter als 3 Jahre sein darf.

  • Hausrat im Wert von bis zu 15.000 Dinar (also ca. 7.500 Euro)
Ausgeschlossen von der Zollfreiheit sind Güter, die keinen privaten Charakter haben, also z.B. für die Eröffnung eines Geschäftsbetriebes in Tunesien verwendet werden sollen.

Ausgeschlossen sind auch Waren, die in Tunesien monopolistisch vertrieben werden.

Die Zollfreiheit kann nach jeweils 5 Jahren Aufenthalt im Lande wieder erneut in Anspruch genommen werden, ist also keine einmalige Angelegenheit.

Die Zollfreiheit muß innerhalb von 2 Jahren nach dem Umzug nach Tunesien in Anspruch genommen worden sein, später ist es nicht mehr möglich (erst dann wieder, wenn jeweils 5 Jahre vergangen sind).
Für die zollfrei engeführten Güter gelten die folgenden Regelungen:

Die eingeführten Güter dürfen in Tunesien nicht verkauft werden!

Mit dem Fahrzeug dürfen nur der Besitzer und sein Lebenspartner fahren, und zwar entweder selbst, oder, falls andere Personen das Fahrzeug steuern, müssen sie zwingend als Beifahrer im Auto anwesend sein.

Direkte Vor- oder Nachfahren (Eltern und Kinder) dürfen das Fahrzeug fahren, wenn dafür zunächst eine Sondergenehmigung eingeholt wurde.

Das Fahrzeug erhält ein tunesisches RS-Kennzeichen (Regiment Sejour), ist also jederzeit als ein zollfrei eingeführtes Fahrzeug zu erkennen.






Mehr Informationen zum Thema:

Einwandern in Tunesien

Lebensunterhalt in Tunesien

Verwandte Informationen:

Zollfreie Einfuhr für Tunesier (FCR)
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