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Auswandern nach Tunesien

Erwerbsarbeit - Firmengründung - Renter in Tunesien



In Tunesien gibt es für Europäer prinzipiell drei Möglichkeiten, den Lebensunterhalt zu bestreiten, nämlich durch abhängige Erwerbsarbeit bei einer der tunesischen oder europäischen Firmen, durch Selbständigkeit, also meist das Führen einer eigenen Firma, oder als Rentner oder Privatier durch Geldüberweisungen aus einem anderen Lande.


Abhängige Erwerbsarbeit für Ausländer in Tunesien

In Tunesien dürfen Ausländer grundsätzlich nur dann eine abhängige Erwerbstätigkeit ausüben, wenn sie einen Aufenthaltserlaubnis ("Carte Sejour") für Tunesien haben.

Und selbst dann dürfen Ausländer nur für die Arbeitsplätze eingestellt werden, für die ein Tunesier nicht qualifiziert ist oder trainiert werden kann.

Dies heißt unter dem Strich, daß ein Ausländer in Tunesien so gut wie keinen Arbeitsplatz finden wird und fast immer darauf ausweichen muß, sich dort entweder selbständig zu machen, oder von Einkünften aus dem Ausland (Renten, Mieten, Dividenden,etc.) zu leben.

Doch selbst, wenn eine Erwerbstätigkeit in Tunesien ausgeübt werden kann, dann erfolgt die Beschäftigung meist nur zu ortsüblichen Konditionen - wobei der Mindestlohn in Tunesien, den eine große Zahl der Werktätigen erhält, weniger als etwa 450 Dinar/Monat, also weniger als um die 150 Euro/Monat, beträgt.


Freie Berufe in Tunesien

Die Ausübung freier Berufe ist in Tunesien schon für Einheimische streng reglementiert, umso mehr gilt dies für Ausländer.
 
  

Eigene Firma in Tunesien

Es gibt in Tunesien zwei Arten von möglichen Geschäftsbetrieben für Ausländer: eine sogenannte "Offshore-Firma" und ein regulärer Betrieb in Tunesien.

Für die Offshore-Firma in Tunesien gilt, daß diese nur Geschäfte außerhalb von Tunesien machen darf bzw. sämtliche hergestellten Waren ausschließlich für den Export verwendet werden dürfen (= keine Geschäftstätigkeit in Tunesien selbst). Offshore-Firmen genießen zahlreiche Vorteile, wie eine befristete Steuerfreiheit.
Sowohl die die Offshore-Beschränkungen, als auch die Vorteile, sollen im Laufe der nächsten Jahre abgebaut werden - hier ist also schon bald mit Änderungen zu rechnen.

Für einen regulären Betrieb in Tunesien gilt, daß ein Ausländer daran keine Mehrheit halten darf, eine reguläre Firma kann einem Ausländer also nur zu 49% der Anteile gehören, 51% der Anteile muß ein Tunesier halten.

Für fast alle Firmen in Tunesien muß der Inhaber eine Befähigung besitzen, ein "Diplom", etwa vergleichbar mit einem Berufsabschluß in Deutschland.
Hat er das nicht, so muß er zunächst eine entsprechende Prüfung vor einer staatlichen tunesischen Kommission ablegen, in der er seine Kenntnis und Befähigung nachweist.

Jede Firma in Tunesien muß ein Ladenlokal haben, in dem sie erreicht werden kann - "Wohnzimmer"- oder "Garagen"firmen sind also dort nicht möglich.

Die Eröffnung einer eigenen Firma in Tunesein wird vom tunesischen Staat durch Steuerfreiheit für einige Jahre belohnt.
Allerdings gibt es nur bestimmte Bereiche, die gefördert werden, und das sind, kurz gesagt, entweder exportorientierte Produktionsbetriebe oder Unternehmen, die gleich ganz extraterritorial arbeiten (Holdinggesellschaften, etc.).
Zudem wird natürlich erwartet, daß auch finanzielle Investitionen im Lande getätigt und Arbeitsplätze für Tunesier geschaffen werden.

Unternehmen für Serviceleistungen und Produktion von Waren, die vorwiegend in Tunesien angeboten werden sollen, sind zwar nicht unmöglich, doch ihre Gründung ist mit zahlreichen Einschränkungen und bürokratischen Hürden verbunden, so daß man schon vorher unbedingt professionelle Hilfe durch einen Rechtsanwalt bzw. Steuerberater in Anspruch nehmen sollte.


Privatiers und Rentner in Tunesien

Geldüberweisungen aus dem Ausland sind auf ein tunesisches Bankkonto jederzeit möglich, wobei die Überweisungsdauer aus europäischen Ländern oder den USA bei etwa 4-6 Werktagen liegt.

Jeder Ausländer, der in Tunesien lebt, kann ein sogenanntes "Bankkonto für konvertible Währungen (Devisenkonto)" bei einem (beliebigen) der tunesischen Kreditinstitute eröffnen.

Will man eine sogenannte "Carte Sejour", also eine tunesische Aufenthaltsgenehmigung erlangen, so müssen regelmäßige Geldeingänge auf dieses Konto nachgewiesen werden.
Die geforderte monatliche Summe liegt derzeit bei etwa 500 TND pro Person, oder ersatzweise bei einem Guthaben in Höhe von etwa 10.000 TND (z.B. wenn keine monatlichen Überweisungen stattfinden). Die genaue Höhe der geforderten Summen kann man aber nur bei der örtlichen tunesischen Ausländerbehörde erfragen, da sie regional unterschiedlich sein können.

Die Liquiditätsgarantie, in der bestätigt wird, daß es regelmäßige Geldeingänge gibt oder ein entsprechendes Geld-Vermögen vorhanden ist, wird von der tunesischen Bank erteilt, bei der man sein Konto hat.

Informationen zur Überweisung der deutschen Rente nach Tunesien, welche normalerweise problemlos möglich ist, erhält man bei der für Tunesien zuständigen Verbindungsstelle der deutschen Rentenversicherung.


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