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Sozialsystem in Tunesien, Mindestlohn und Sozialkassen


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Die Ausführungen auf dieser Seite waren gültig bis Ende 2010 und sind es größtenteils auch noch im Jahre 2018.
Im Zuge des Aufstandes und Systemwechsels in Tunesien, der ja seine Ursache hauptsächlich in sozialen Problemen hat, wurden und werden diese Regelungen jedoch verändert und durch zusätzliche Hilfeleistungen ergänzt werden.


Sozialsystem in Tunesien

Auch in Tunesien gibt es, verbreiteten anderslautenden Vermutungen zum Trotz, ein Sozialsystem.

Dieses Sozialsystem bietet zwar, verglichen z.B. mit dem deutschen, keine großzügigen Leistungen, stellt aber dennoch einen gewissen Basis-Schutz für Bedürftige, Alte und Kranke dar.

In Tunesien gibt es insbesondere diese staatlichen Hilfen:
Rente, Arbeitslosengeld, Kindergeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Sterbegeld, Witwenrente, Waisenrente, Invalidenrente, HIlfen für arme Familien, Erstattung der Sach- und Personalkosten bei Krankenbehandlung, Kredite für Familien.

Neben diesen Leistungen gibt es in Tunesien noch weitere staatlichen Hilfen, wie beispielsweise Beihilfen zum Kauf von Schulbüchern.

Teilweise allein staatlich, teilweise in Zusammenarbeit mit Hilfsorganisationen stehen in Tunesien auch Einrichtungen wie Häuser für unverheiratete Mütter oder Frauenhäuser für die Opfer von ehelicher Gewalt zur Verfügung.

Wie erwähnt, ist der Umfang der Hilfen in Tunesien geringer als der in Sozialsystemen vieler westlicher Länder und der berechtigte Personenkreis ist limitiert, wobei sich hier meist am monatlichen Mindesteinkommen (oder einer Funktion davon) orientiert wird - doch die Bemühungen des Staates sind unverkennbar und Tunesien ist insofern zumindest einen Schritt weiter als viele andere Länder in Afrika, die einen viel geringeren sozialen Schutz bieten.
Beiträge zu Sozialkassen

Die Beiträge zu den Sozialkassen in Tunesien werden jeweils prozentual vom Einkommen gezahlt.

*** Siehe Tabelle unten links ***

Hinzu kommt noch eine Unfallversicherung in Höhe von 0,4% - 4%, die allein vom Arbeitgeber getragen wird.


Kindergeld in Tunesien

Das Kindergeld in Tunesien beträgt

- für das erste Kind 7,320 Dinar
- für das zweite Kind 6,506 Dinar
- für das dritte Kind 5,693 Dinar
- für weitere Kinder wird kein Kindergeld gezahlt

Das Kindergeld erhöht sich, wenn nur ein Elternteil arbeitet, jeweils um 3,125 Dinar für das erste und zweite und um 1,575 Dinar für das dritte Kind.


Rente in Tunesien

Rentenberechtigt in Tunesien ist, wer mindestens 60 Jahre alt ist und 10 Jahre lang Beitragszahlungen an die Sozialkasse geleistet hat.

In diesem Falle erhält er monatlich 40% seines durchschnittlichen monatlichen Einkommens der letzten 10 Jahre.

Diese Prozentzahl steigt mit längeren Beitragszeiten auf bis zu 80% nach 30 Arbeitsjahren, die Rente kann jedoch nicht mehr als als das Sechsfache des Mindestlohnes betragen.

Zu den Altersgrenzen und Beitragszeiten gibt es zahlreiche Ausnahmen, z.B. für Arbeitnehmer im Minen- und Straßenbau oder für Mütter mit 3 und mehr Kindern.
Mindestlohn in Tunesien

Die Mindestlöhne in Tunesien sind jeweils gültig vom 1.Juli eines Jahres bis zum 30.Juni des folgenden Jahres (ab 2011: ab 1.Mai, ab 2016: ab 1.August).

*** Siehe Tabelle unten rechts ***

Obwohl hier eigentlich Mindestlöhne dargestellt sind, ist es in der Realität so, daß die meisten Arbeiter in den Fabriken und Manufakturen auch nur diesen Mindestlohn erhalten.
Was nicht verwundern kann, da die Industrie in Tunesien stark auf einfache und Vorprodukte ausgerichtet ist, die dann meist nach Europa exportiert werden (verlängerte Werkbank).
Die Arbeit erfordert oft nur eine geringe Einarbeitungszeit, die auch ohne wesentliche Schulbildung oder Berufserfahrung zu meistern ist.


Arbeitslosengeld in Tunesien

Arbeitslosengeld erhält, wer seinen Arbeitsplatz unfreiwillig aufgegeben hat und in den letzten 3 Jahren bei diesem Arbeitgeber beschäftigt war.
Er muß zudem seit einem Monat arbeitslos sein und in dieser Zeit kein Arbeitsangebot erhalten haben.
Das Arbeitslosengeld liegt in der Höhe des monatlichen Mindestlohnes und wird für die Dauer von 12 Monaten gezahlt.


Sozialkassen in Tunesien

Die beiden ursprünglichen Sozialkassen CNSS (nationale Kasse für soziale Sicherheit) und CNPRS (nationale Pensions- und Unterstützungsfonds - kasse) befinden sich derzeit in der Phase einer Umbildung und eines Zusammenschlußes zur neuen CNAM (nationale Krankenversicherungskasse).

Tunesische Sozialkasse CNAM
Tunesische Sozialkasse CNSS
Tunesische Sozialkasse CNRPS

Beiträge zu Sozialkassen:

Typ Arbeit-
geber
Arbeit-
nehmer
Gesamt
Rente,
Invalidität
7,76% 4,73% 12,49%
Krankheit,
Mutterschaft
5,08% 3,16% 8,24%
Familienhilfe 2,21% 0,88% 3,10%
Sonstiges 1,51% 0,38% 1,90%
Zusammen 16,57% 9,18% 25,75%
Mindestlöhne in Tunesien (in tunesischen Dinar, Millimes):

Jahr 2008 2010 2012 2014 2016 2017
SMIG 40 217,880 235,040 259,475 274,559 305,586           
= pro Stunde 1,286 1,356 1,497 1,584
1,763
SMIG 48 251,888 272,480 301,808 319,904 357,136
= pro Stunde 1,235 1,310 1,451 1,538
1,717
SMAG n 7,749 8,380 9,000 12,304 13,736
SMIG 40 = monatlicher Mindestlohn in der Industrie für 40 Stunden/Woche
SMIG 48 = monatlicher Mindestlohn in der Industrie für 48 Stunden/Woche
SMAG = täglicher Mindestlohn in der Landwirtschaft.
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