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Die Liste der Verkehrszeichen ist noch im Aufbau.
Wir werden nach und nach weitere Schilder hinzufügen.




Stop
Stopzeichen werden von vielen Verkehrsteilnehmern nur als Empfehlung betrachtet.
Der Autor war selbst in einen Unfall verwickelt, als er auf der Hauptstraße fuhr und ein anderes
Fahrzeug aus einer Stopstraße heraus auffuhr.
Die arabischen Schriftzeichen erinnern dabei frappierend an eine nach hinten blickende Schnecke mit Haus - ein Umstand, an den man sich vielleicht erinnert, wenn einem dieses Wort einmal anderswo begegnet...



Vorfahrt gewähren
Manchmal wird sie gewährt, manchmal auch nicht, es hängt im Prinzip
davon ab, wie schnell sich die Fahrzeuge einer Kreuzung nähern.



Verbot der Einfahrt
Nicht zu verwechseln mit einer "Einbahnstraße".
Ebenso, wie in Deutschland auch, heißt dies nur, daß man in die Straße dort nicht
hineinfahren darf, trifft aber keine Aussage darüber, wie innerhalb der Straße gefahren werden darf.
Entsprechend oft kommen einem Autofahrer dann auch Fahräder, Motorräder,
aber auch PKW und Lastwagen entgegen.



Abbiegen verboten (hier: nach links).
Wird von einigen Verkehrsteilnehmern offenbar mißverstanden,
denn sie biegen gerne auch in die verbotene Richtung ab.



Geschwindigkeitsbeschränkung (hier: 50 km/h)
Ohne Regelung gelten innerorts 60km/h, auf Landstraßen 90km/h und
auf Autobahnen 110 km/h Höchstgeschwindigkeit.
In Tunesien werden häufig Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt, sowohl per
Handablesung (Radarpistole), als auch per tragbarem Blitzgerät, das häufig im Gebüsch
am Straßenrand, hinter einem Auto mit einer "Panne", oder auf dem Mittelstreifen mehrspuriger
Straßen (auch Autobahnen) aufgestellt ist.
Übrigens gilt diese Beschränkung pro Fahrzeug und nicht etwa pro Person in einem Fahrzeug!



Kreisverkehr mit Zielangaben
Kreisverkehre sind in Tunesien wesentlich häufiger, als Ampeln.
Mit der Ausnahme des Großraumes Tunis findet man sogar kaum
irgendwo überhaupt Ampeln. Es werden mit diesem Schild nur die Kreisverkehre
auf größeren Straßen angekündigt, bzw. wenn es wichtige Zielhinweise gibt.



Ankündigung eines Kreisverkehrs
Ohne weitere Regelung hat stets der im Kreis Befindliche die Vorfahrt, wer in den Kreis einfährt,
muß also warten. Im Kreis sollte man nicht stehenbleiben, doch man sieht häufig im Kreis haltende
oder gar parkende Fahrzeuge, auch Fußgänger überqueren gerne in einem Kreisverkehr die Straße.
Spurwechsel ("Schneiden") in einem sind an der Tagesordnung, meist ohne jede Ankündigung
 (z.B. Blinker). Polizeiposten befinden sich ganz bevorzugt in Kreisverkehren, man sollte also
besonders auf Durchgangsstraßen dort stets mit Polizeikontrollen rechnen.



Verbot von Gefahrguttransporten
Leider habe ich keine Informationen darüber, was in Tunesien als
 "Gefahrgut"  bezeichnet  wird, ob es sich dabei z.B. um Tankwagen handelt,
 um Lieferwagen, die Gasflaschen transportieren, um Pritschenwagen, auf
 deren Ladefläche sich Gruppen von Personen, manchmal auch Kühe oder
 Schafe befinden, oder gar um Fahrzeuge, auf deren Ladefläche 3m
 oder höher Heu oder diverse Früchte gestapelt sind.



Bodenschwelle "Kamelrücken
Überall auf den Straßen Tunesiens befinden sich künstliche Hügel,
die gebaut wurden,  damit die Fahrzeuge nicht schnell fahren.
Bei einem Lande wie Tunesien liegt es da nahe, sie als "Kamelrücken" zu bezeichnen.

Jeder Autofahrer in Tunesien kennt sie, jeder hat sie schon zu spät
 gesehen und seinen Kopf nähere Bekanntschaft mit dem Dach seines
Fahrzeuges machen lassen. Viele Fahrzeuge überfahren diese
 Schwellen nur im Schrittempo (einige davon würden bei schnellerer Geschwindigkeit
 vermutlich auch auseinanderfallen), es ist hier also ganz besondere Vorsicht geboten,
 denn mit heftigstem Bremsen vorausfahrender Fahrzeuge ist zu rechnen.


Verbot für Lastwagen
Mir fehlen die Informationen, was in Tunesien offiziell als "Lastwagen" gilt, doch ich
 befürchte, daß diese Definition abhängig von der offiziellen maximalen Zuladung ist,
 und nicht etwas vom tatsächlichen Ladegewicht eines Fahrzeuges. Man darf also
 davon ausgehen, daß man auf dieser Straße durchaus Fahrzeuge trifft,
 die wir als "Lastwagen" bezeichnen würden.



Parkbucht/platz für Busse
... und andere Fahrzeuge.



Fußgängerüberweg "Zebrastreifen"
Von der Beschriftung "absoluter Vorrang für Fußgänger" sollte man sich nicht
in die Irre führen lassen. Die Straßenüberquerung an dieser Stelle ist weder mehr, noch weniger
 gefährlich als an jeder anderen Stelle der Straße, und darauf,
daß man absoluten Vorrang hat, verläßt man sich besser nicht...



Hospital
Hinter diesem Schild befindet sich ein Krankenhaus.



Parkfläche für Kraftfahrzeuge
An den so ausgeschilderten Stellen findet man meist keinen freien Platz mehr,
ebensowenig wie an den Stellen, die mit dem folgenden Schild gekennzeichnet sind:



Absolutes Halteverbot
Hat die gleiche Bedeutung wie rot/weiße Streifen auf dem Bordstein einer Straße.
Vereinzelt sieht man hier, wie die Polizei Fahrzeuge abschleppen läßt, doch die Plätze
werden dadurch meist nicht so schnell frei, wie sie gleich wieder belegt werden.



Straße nach Nirgendwo
Nicht etwa nahe der Wüste, sondern auch mitten in einer Stadt wie Sousse
 kann man auf solche Wegweiser nach Nirgendwo stoßen.
 Ob es sich hier um ein Fahrtziel handelt, daß es nicht mehr gibt und das
 einfach ausradiert wurde, oder ob etwa der Schildermaler vergessen hat,
 ein Ziel einzutragen, oder ob es vielleicht noch einen ganz anderen Grund
 für den leeren Wegweiser gibt, erschließt sich dem Betrachter leider meist nicht.



Warnung vor dem Nichts
Dieses Schild warnt vor nichts. Nur böse Zeitgenossen kämen jetzt auf die Idee,
daß das Schild dort ganz absichtlich aufgestellt wurde,
weil nach 150 Metern das Ende der Welt erreicht wäre.
Doch in Tunesien ist vieles nicht so, wie es scheint,
und das Ende der Welt befindet sich in jedem Falle nicht hinter diesem Schild,
sondern stattdessen ... nichts ... zumindest nichts, was irgendwie erwähnenswert wäre.

(c) 2006-2015 TunisPro