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Straßenverkehr in Tunesien (2)

Verkehrskontrollen - Unfall - Wichtige Verbote



Verkehrskontrollen in Tunesien

Stehende Verkehrskontrollen durch uniformierte Polizei finden in Tunesien sehr häufig statt, meistens an Kreisverkehren, die es überall reichlich gibt.
Europäische Fahrer werden meist durchgewunken oder können nach einer kurzen Überprüfung der Mietwagenpapiere weiterfahren - sitzen allerdings tunesische Staatsbürger mit im Wagen, werden von diesen die Personalien kontrolliert und es wird gefragt, warum sie im Wagen mitfahren.

Die Polizisten beobachten herannahenden Fahrzeuge und achten dabei typischerweise auf zu hohe Geschwindigkeit und das Telefonieren am Steuer - beides sind also Verhalten, die man vor Kreisverkehren tunlichst unterlassen sollte.

Es finden auf den tunesischen Straßen zunehmend, und zwar sowohl auf Stadtstraßen, wie auch auf Landstraßen und Autobahnen, Geschwindigkeitskontrollen statt, die entweder durch Handstoppung, Laserpistole oder Radarüberwachung durchgeführt werden (durchweg versteckt).
Hinter der Überwachungsstelle werden die Fahrer dann sogleich angehalten. Auch wenn ein Europäer bei einem Verstoß meist nicht belangt wird und nach einer mündlichen Verwarnung weiterfahren kann, sollte man sich darauf nicht verlassen.

In der Hauptstadt Tunis mit ihrem massiven Verkehrsaufkommen werden die Verkehrsregeln strenger ausgelegt als im Rest von Tunesien, und ein Verhalten, daß anderswo unbeanstandet bleibt, kann in Tunis zu einem Strafzettel führen, z.B. das Einfahren in eine Kreuzung bei "Gelber Ampel".

Bei Kontrollen werden grundsätzlich die Mietwagenpapiere verlangt, oder, bei eigenen Fahrzeugen, die Verkehrserlaubnis (die man bei der Einreise beim Zoll erhalten hat).

In manchen Fällen wollen die Polizisten auch den Führerschein und die Versicherungspapiere des Wagens sehen, ganz selten darüber hinaus auch noch den Reisepaß (außer bei mitreisenden tunesischen Staatsbürgern, die müssen sich immer ausweisen und Fragen beantworten).

In extrem seltenen Fällen schauen die Polizisten auch in den Kofferraum oder wollen etwa mitzuführende Gerätschaften sehen (Warndreieck etc.). Falls dies der Fall ist, hat man wahrscheinlich die Polizisten irgendwie geärgert und die Kontrolle kann dann durchaus etwas länger dauern...

Da in Tunesien das unbotmäßiges Verhalten gegenüber Polizisten strafbar ist, sollte man bei einer Kontrolle Provokationen durch Handzeichen, großspuriges Verhalten oder lautes Reden vermeiden, man könnte nämlich auf einen Polizisten treffen, der Europäer nicht mag und an ihnen ein Exempel statuieren will - oder an den etwaigen mitreisenden tunesischen Staatsbürgern.


Unfall in Tunesien

Bei Unfällen sollte man stets die Polizei verständigen, auch wenn es sich nur um einen Blechschaden handelt und die Polizei, wenn sie dorthin kommen soll, sich beschweren wird.
Wenn die Polizei gerufen wird, weisen Sie deshalb unbedingt darauf hin, daß bei dem Unfall "Touristen" beteiligt waren, sonst kann es vorkommen, daß die Polizei auch gar nicht ausrückt, denn Unfälle ohne Personenschaden werden meist ohne Polizei, lediglich durch Ausfüllen eines Unfallberichtes per Formblatt und dem Einsenden an seine Versicherung "geregelt".
Als Europäer ist man allerdings oft nicht der Sprache des Unfallgegners mächtig, so daß das Rufen der Polizei für eine gewisse Sicherheit und Unterstützung sorgen kann.

Fährt man einen Mietwagen in Tunesien, muß man unbedingt sofort den Vermieter verständigen, der, falls der Unfallort in der Nähe liegt, selbst dorthin kommen wird, bzw. für einen etwa notwendigen Abtransport eines fahruntüchtigen Wagens sorgen wird.

Das Anfertigen von Unfallphotos ist empfehlenswert, keinesfalls sollte man jedoch ein Schuldanerkenntnis unterschreiben, das gerne in einem Unfallbericht "versteckt" wird - es sei denn, die eigene Schuld steht zweifelsfrei fest.

Auch wenn die Schuld beim Unfallgegner liegt, wird der zuweilen versuchen, dennoch seinen eigenen Schaden bezahlt zu erhalten und z.B. damit argumentieren, daß er kein Geld für die Reparatur hat, der Europäer aber doch reich wäre und es ihm nichts ausmachen würde, sich an den Kosten zu beteiligen.

Vielfach werden Umstehende auch pauschal einem europäischen Fahrer die Schuld an einem Unfall geben - in allen diesen Fällen sollte man trotzdem ruhig und bestimmt bleiben, kein Geld bezahlen und entweder die Unterstützung durch die Polizei oder den Mietwagenverleiher abwarten.


Wichtige Verbote in Tunesien

In Tunesien gilt ab dem 01.05.2015 eine Grenze von 0,3 Promille Alkoholgehalt; für Fahrer von Taxis und Fahr-Anfänger ist es völlig verboten, unter Alkoholeinfluß ein Fahrzeug zu führen (0-Promille-Grenze).

Ebenfalls verboten ist das telefonieren am Steuer, wobei dieses Verbot jedoch durchgängig nicht beachtet wird.

Es besteht zwar auf den Vordersitzen eines Autos Anschnallpflicht und der Fahrer eines Motorrades muß einen Helm tragen – doch auch diese Verbote werden oft mißachtet.

Seit 2017 besteht generelle Anschnallpflicht auf den Vordersitzen eines PKW (auch bei Taxis), seit 2018 gilt dies auch für die Rücksitze; bei einem Verstoß wird eine Strafe in Höhe von 40 TND fällig!

Für Kinder sind weder Kindersitze noch der Aufenthalt auf den Rücksitzen vorgeschrieben.

Motorräder können auch zu dritt gefahren werden und auf der Rücksitzbank eines Autos sorgen vier oder fünf Personen nicht für Stirnrunzeln.

Nicht selten sieht man auch Personen und Tiere auf der Ladefläche eines LKWs oder Pick-Ups - oder Personen, die im Laderaum eines Kleintransporters mitfahren.


Fahrten in die Sahara und in Grenzregionen

Im Süden (Sahara) und Westen (algerische Grenze) Tunesiens gibt es Straßen und Gebiete, die gesperrt sind oder nur unter bestimmten Voraussetzungen befahren werden dürfen oder sollten. Der Aufenthalt in diesen Regionen kann gefährlich sein und sollte vermieden werden, wenn man nicht genaue Vorkehrungen getroffen hat und über aktuelle Informationen verfügt.

Mautstraßen und Autobahnen in Tunesien

Die beiden Autobahnen Tunis-Sousse-Sfax und Tunis-Beja sind Mautstraßen und es muß bei ihrer Benutzung eine Gebühr entrichtet werden, die entweder bei der Einfahrt in und/oder bei der Ausfahrt aus der Autobahn fällig wird.
Die Gebühren sind so niedrig, daß das Ausweichen auf Landstraßen nicht sinnvoll ist.
Die 150km-Strecke von Tunis nach Sousse kostet beispielsweise nur etwa 2-3 Euro.


Anhalter in Tunesien

Oftmals sieht man an Fernstraßen Anhalter stehen, oft auch Polizisten oder Soldaten, man sollte jedoch auf das Mitnehmen von Anhaltern unbedingt verzichten!


Lesen Sie auch: Straßenverkehr in Tunesien (Teil 1)

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