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Zoll in Tunesien

Einreise und Ausreise - Einfuhr und Ausfuhr - Bestechung Zoll



Einreise in Tunesien

Zur Einreise nach Tunesien ist für Deutsche (und generell für EU-Staatsbürger) ein Reisepaß erforderlich, der noch mindestens 6 Monate nach der Einreise gültig ist (andere Quellen nennen 3 Monate, andere sogar nur die Dauer des Aufenthaltes, siehe unten).
Bei Pauschalreisen (Flug und Hotel) wird von deutschen (österreichischen und Schweizer Staatsbürgern, sowie Staatsbürgern von Belgien, Frankreich, Italien, Luxemburg, Holland, Portugal, Spanien und Schweden) ausnahmsweise auch ein Personalausweis akzeptiert, der dann ebenfalls noch mindestens 6 Monate lang gültig sein muß.
Es ist für den oben genannten Personenkreis also kein Visum für Tunesien erforderlich.
Hinweis: Zumindest für britische Staatsbürger muß (nachgewiesenermaßen) der Reisepaß nur so lange gültig sein wie der Aufenthalt in Tunesien dauern soll, wenn der Aufenthalt touristischen Zwecken dient und weniger als 3 Monate dauert.
Es ist anzunehmen, daß dies auch für die Staatsbürger anderer Länder zutrifft - man sollte daher in Notfällen sicherheitshalber beim jeweiligen tunesischen Konsulat seines Heimatlandes nachfragen.

Achtung: Personen, die (auch) die tunesische Staatsangehörigkeit haben, müssen in Tunesien den tunesischen Reisepaß vorlegen (z.B. Kinder tunesischer Väter mit europäischen Frauen), denn in Tunesien gelten tunesische Staatsbürger nur als Tunesier!

Bei der Einreise in Tunesien wird kostenfrei ein Kurz-Visum in den Paß gestempelt (es ist praktisch nicht mehr als ein einfacher Datumsstempel).
Deutsche und US-amerikanische Staatsbürger können sich als Touristen in Tunesien bis zu 4 Monate im Lande aufhalten, Bürger anderer Länder bis zu 3 Monate lang.

Nach dem Ablauf dieser Zeit kann bei der örtlichen Polizeistelle (Touristenpolizei) eine Art "Notvisum" für bis zu 2 bzw. 3 weitere Monate (insgesamt jedoch maximal 6) beantragt werden, die Kosten dafür liegen bei etwa 20 TND/Woche (ca. 10 Euro).

Theoretisch könnte diese Gebühr auch bei der Ausreise entrichtet werden, doch findet vorher eine Polizeikontrolle statt und man befindet sich nicht mehr im erlaubten Aufenthaltszeitraum, kann das zumindest zu Diskussionen oder gar Unannehmlichkeiten führen.

Egal, ob man mit Reisepaß oder Personalausweis nach Tunesien einreist, man muß bei der Einreise eine Einreisekarte für Tunesien ausfüllen, von der eine Hälfte ständig mitgeführt und später bei der Ausreise abgegeben werden muß.
Der Verlust eines solchen Formblattes ist allerdings nicht mit Problemen verbunden, man muß nur vor der Ausreise dann eben ein neues Formblatt ausfüllen, entsprechende Blankoblätter liegen meist bei den Check-In-Schaltern der Fluggesellschaften aus.
Allerdings - reist man mit dem Personalausweis ein, dann wird das Kurz-Visum auf dieses Blatt gestempelt und bei etwaigen Polizeikontrollen wird es zumindest Rückfragen geben, wenn es nicht mehr vorhanden ist.

Wird der Zeitraum des erlaubten Aufenthaltes in Tunesien "überzogen", kann es bei der Ausreise massive Probleme geben, die von hohen Strafzahlungen bis zur Inhaftierung und zum Einreiseverbot reichen können.

Ist die erlaubte Zeit ausgeschöpft, muß man das Land verlassen, allerdings reicht es dazu aus, ordnungsgemäß auszureisen und man kann dann gleich wieder einzureisen ("um den Grenzpfahl herumgehen", wobei das in Tunesien nicht einfach ist, da beide Nachbarländer, Libyen und Algerien, für Deutsche ein Visum verlangen und man insofern an diesen Grenzen nicht "mal eben" kurzzeitig ausreisen kann).
Es empfiehlt sich in solchen Fällen also entweder ein Heimflug oder eine Fährenüberfahrt nach Italien.

Nach einer erneuten Einreise in Tunesien beginnt die "erlaubte" Aufenthaltszeit wieder von neuem und man kann sich also praktisch das ganze Jahr über in Tunesien mit Touristenstatus aufhalten, wenn man nur 2-3mal kurz das Land verläßt.

Doch Achtung: Es gibt die offizielle Regelung, nach der man sich ohne eine Aufenthaltserlaubnis (Tunesische "Carte Sejour") nur bis zu maximal 180 Tage insgesamt pro Jahr in Tunesien aufhalten darf, also 6 Monate!

Auch, wenn diese Regelung im Normalfall nicht angewandt wird, bietet sie den tunesischen Behörden dennoch die Möglichkeit,den Aufenthalt eines unerwünschten Besuchers gegebenenfalls zu begrenzen, ihn auszuweisen oder eines Gesetzesverstoßes zu bezichtigen.

Einfuhr in Tunesien

Erlaubt ist, für Erwachsene, zum Beispiel die Einfuhr von
  • 200 Zigaretten, nach Erfahrungen des Autors gibt es auch bis zur doppelten Menge keine Probleme, doch man sollte sich keinesfalls darauf verlassen. Anstelle von Zigaretten können auch 500 Gramm Tabak eingeführt werden
  • 1 Liter Alkohol mit mehr als 25 Prozent oder 2 Liter Alkohol mit weniger als 25 Prozent. Viele Urlauber bringen allerdings größere Mengen mit; die Zöllner wissen das, suchen gezielt danach - und werden die Urlauber regelmäßig bei einer Zollkontrolle von diesem "Übergepäck" befreien.
  • 1 Liter Toilettenwasser (Rasierwasser, Eau de Cologne, etc.) oder 250 Milliliter Parfüm, diese Grenzen dürften von einem Urlauber sowieso kaum überschritten werden.
An elektrischen Geräten sind erlaubt: 1 tragbarer Computer (Laptop, Notebook, Netbook), 1 Tonbandgerät, 1 Filmkamera (oder Videokamera), 1 Photoapparat und andere Kleingeräte, die typischerweise als Eigenbedarf eines Urlaubers genutzt werden, z.B. Rasierer, Epilierer, Kleinbügeleisen, Mobiltelephon (ab 3 Telephonen kann allerdings mit Problemen gerechnet werden), Walkman, etc...

Weiterhin ist zwar die Einfuhr eines GPS-Gerätes (auch Navigationsgerät, Telefon mit GPS, etc.) erlaubt, doch nur, wenn es beim Zoll auf einem speziellen Formblatt angemeldet wird. In der Praxis wird jedoch ein Telefon mit GPS-Fähigkeit nicht beanstandet und es muß nicht angemeldet werden.

LCD- und Plasma-Bildschirme (Fernsehen, Monitor, Bilderrahmen) werden gezielt gesucht und sind stets zollpflichtig!

Wer sichergehen will, daß er mit vielen und/oder wertvollen Geräten bei der Ausreise aus Tunesien keine Probleme hat, sollte sich die Geräte in den Reisepaß eintragen lassen.
Dasselbe gilt, wenn der Zoll Geräte als zollpflichtig deklariert - mit einer Eintragung in den Reisepaß umgeht man dann die Zollpflicht für die Dauer des Aufenthaltes.
Allerdings - werden die Geräte dann gestohlen, muß eine entsprechende Polizeibescheinigung vorgelegt werden, oder die Ausreise wird erst erlaubt, wenn die Zollgebühr nachgezahlt wurde.

Bei der Eintragung ist ein Reisepaß Pflicht - wer nur mit einem Personalausweis einreist, kann nichts "eintragen" lassen!

Erlaubt sind auch "Geschenke", allerdings liegt die Freigrenze sehr niedrig, in der Gegend von etwa 10-20 Euro (insgesamt, nicht pro Geschenk!).

Erfahrungsgemäß gibt es aber nur wenige Probleme, wenn Geschenke mitgebracht werden, doch wenn die sehr zahlreich oder teuer sind, wird meist eine Verzollung verlangt.

Eine solche Verzollung erfolgt nach verschiedenen Grundsätzen, die für einen bestimmten Artikel kaum vorhersagbar sind.
Es kann helfen, die deutsche Kaufquittung zum Nachweis eines geringen Preises vorzulegen, doch letztlich entscheidet über die Zollhöhe der tatsächliche oder fiktive Preis, den der Artikel in Tunesien kosten würde.

Streng verboten sind dagegen beispielsweise die Einfuhr von:
  • obszönen und unsittlichen Darstellungen aller Art (Bilder, Bücher, Videofilme). Dieser Begriff bezieht sich dabei in Tunesien schon auf die bloße Nacktheit (Softcore)!
  • Drogen, Medikamente (außer Medikamenten zum Eigengebrauch während des Urlaubs - zum Nachweis am besten eine ärztliche Bescheinigung mitführen).
  • Waffen (alle Arten, erlaubt sind aber Taschenmesser und Küchenutensilien). Erlaubt sind allein Jagdwaffen, die bei der Einreise jedoch deklariert und für den Gebrauch genehmigt werden müssen.
  • Dattelpalmen und Henna.
  • gefährlichen "Kampf"hunderassen.
  • gefährdete Tiere und Pflanzen (CITES-Listen)

Die Einfuhr von "Flug-Drohnen" (Koptern) ist nicht erlaubt.



Geldeinfuhr nach Tunesien

Ausländische Zahlungsmittel dürfen zwar in unbegrenzter Höhe in Tunesien eingeführt werden, doch sie müssen bei der Einfuhr deklariert (schriftlich auf einem Formblatt angegeben) werden, sobald sie insgesamt den Gegenwert von 20.000 Dinar (ca. 6.700 Euro) übersteigen.
Sollen die mitgebrachten ausländischen Zahlungsmittel jedoch später auch wieder ausgeführt werden, so muß ihr Import nach Tunesien hinein bereits ab 5.000 Dinar (ca. 1.600 Euro) deklariert werden!

Die Deklaration muß beim tunesischen Zoll erfolgen, und zwar, bevor man den Zollbereich verläßt. Die Deklaration ist 3 Monate lang gültig und nur für diesen Aufenthalt, man darf also nicht etwa das mit ihr früher deklarierte Geld bei einem späteren Aufenthalt wieder ausführen.

Das Nichtbefolgen dieser Regelung ist ein schweres Vergehen und kann zum Einzug der nicht deklarierten Gelder führen!
  • Wird man mit einem nicht deklarierten Geldbetrag außerhalb des Zollbereiches "erwischt", dann beträgt die Strafe für dieses Devisenvergehen einen hohen Prozentsatz des gefundenen Geldbetrages.
  • Kauft man mit einem nicht deklarierten Geldbetrag etwas ein, so kann es passieren, daß dieses Geld als "mit unrechtmäßigen Geschäften im Lande erworben" (Schwarzgeld) betrachtet - und eingezogen wird.
Eine Einzahlung eines Geldbetrages in ausländischer Währung auf ein tunesisches Bankkonto (z.B. auf das eigene "Devisenkonto") ist nur mit deklariertem Geld möglich - und zwar auch dann, wenn der eingezahlte Betrag unter 5.000 TND liegt. Alles Geld, das eingezahlt werden soll, muß immer zwingend bei der Einfuhr deklariert worden sein!

Die Ausfuhr tunesischer Zahlungsmittel ist, ebenso wie deren Einfuhr, verboten! Finden die Zöllner bei der Kontrolle (auch Portemonnaie-Kontrolle!) Geld, wird es üblicherweise von ihnen ohne Entschädigung eingezogen.

Achtung! Die Ausfuhr von historischen Gegenständen (z.B. archäologische Fundstücke) aus Tunesien ist absolut untersagt und wird streng bestraft!



Geldausfuhr aus Tunesien

Die zuvor bei der Einreise deklarierten Geldmengen ausländischer Währung im Werte von über 5.000 TND dürfen auch wieder ausgeführt werden, bis zu 5.000 Dinar auch ohne vorherige Deklarierung.

Zuvor umgetauschte tunesische Dinare bis zur Höhe von 3.000 TND können beim Verlassen des Landes zwar wieder in ausländische Währung zurückgetauscht werden, doch nur dann, wenn  dafür auch Umtauschquittungen vorgelegt werden können.

Die Ausfuhr ausländischer Währung im Gegenwert von mehr als 30.000 tunesischen Dinar (ca. 10.000 Euro) ist verboten! Beträge, die darüber hinaus gehen, können nur unter Zuhilfenahme von Banken und mit einer offiziellen Genehmigung ins Ausland überwiesen werden.

Ausländer, die in Tunesien leben (mit Aufenthaltsgenehmigung für Tunesien), dürfen pro Kalenderjahr bis zu insgesamt 3.000 Dinar in ausländische Währung umtauschen und dann ausführen. Für Kinder bis zu 10 Jahren gilt ein Betrag  in Höhe von 1.500 Dinar.

Achtung! Die oben genannten Grenzen und Deklarationen sind auch bei einem Transit (ohne reguläre Einreise) in Tunesien einzuhalten!

Bestechung / Korruption beim Zoll

Vieles in Tunesien ist inoffiziell möglich, speziell beim Zoll - und das hat sich auch durch den Umsturz im Jahre 2011 nicht geändert, einige Reisende sagen sogar, es hätte sich zum schlechteren hin geändert.
Da kann bzw. wird der Zöllner (Polizist, etc.) gegen ein "Geschenk" die Augen zudrücken, wenn der Koffer voll mit Geschenken statt mit Urlaubskleidung ist - zuweilen wird dann ein "Geschenk" aber auch nachdrücklich einverlangt.

Der Autor ist allerdings ein unbedingter Gegner von Bestechung (und das nicht nur beim Zoll). Denn sie führt im mildesten Fall dazu, daß der Geber immer wieder auf Geschenke angesprochen wird, und, im zwar unwahrscheinlichen, doch möglichen, Problem-Fall, kann sogar eine Strafverfolgung stattfinden, denn Korruption ist in Tunesien - offiziell - strafbar.

In jedem Fall aber gibt man damit zu erkennen, daß man den Begriff "Integrität" nicht unbedingt zu seinen Lieblingworten zählt (aber sich dann lautstark über Korruption in seinem Heimatland ausläßt...).
Es gibt ein schlechtes Signal und ermuntert korrupte Beamte, weiterzumachen und ihre Forderungen noch zu steigern, worunter man nicht nur selbst leidet, sondern auch andere Touristen.

Man kann daher ausdrücklich NICHT dazu raten, eine Bestechung aktiv durchzuführen oder passiv zu akzeptieren!

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