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Einreise in Tunesien mit dem Auto

Aufenthaltsdauer - Kfz-Versicherung - Betriebserlaubnis - Steuern



Einreise mit dem PKW nach Tunesien

Die Einreise mit einem PKW nach Tunesien ist absolut unproblematisch. Erforderlich sind der Fahrzeugschein und die "grüne Versicherungskarte" (die explizit für Tunesien gültig sein muß!).

Falls der Fahrzeugschein für eine Person, die nicht selbst mitreist, ausgestellt ist, muß der Fahrer allerdings eine schriftliche Einverständniserklärung dieses Halters vorweisen, hier wird auch oft gefordert, daß diese Erklärung amtlich beglaubigt worden ist (z.B. beim ADAC gibt es Formblätter dafür).

Falls jemand keine "Grüne Karte" dabei hat, so kann er im Zollbereich bei der Einreise eine für Tunesien gültige KFZ-Versicherung für einige Wochen erwerben.

Ein Fahrzeug kann in Tunesien bis zu 3 Monate im Land verbleiben, ohne daß dafür laufende Steuern entrichtet werden müssen (es muß für das Fahrzeug allerdings seit Oktober 2014 eine Zulassungssteuer in Höhe von 30 Dinar bei der Einreise entrichtet werden).
Danach kann das Fahrzeug bis zu weiteren 9 Monaten im Lande bleiben, doch nur, wenn dann auch für die gesamte Zeit (also für 12 Monate, oft aber kalenderjährlich) im Voraus die Steuern gezahlt werden.

Zusätzlich muß alle 3 Monate eine Verlängerung der Betriebserlaubnis (die wird "Diptyque" genannt) erfolgen. Diese ist erhältlich bei der Zollstelle und die Voraussetzung dafür ist, daß zuvor die Steuern entrichtet worden sind.

Fahrzeuge, die länger als 3 Monate im Lande bleiben, erhalten ein spezielles tunesisches Kennzeichen, das am Auto angebracht werden muß.

Nach einem Aufenthalt von 12 Monaten muß das Fahrzeug dann unwiderruflich für die Dauer von 6 Monaten Tunesien verlassen, kann danach aber erneut wieder für bis zu 12 Monate eingeführt werden.

Ein Fahrzeug wird grundsätzlich in den Reisepaß eingestempelt, das Verlassen des Landes ohne das Fahrzeug ist dann nicht erlaubt.

In Notfällen (z.B. Krankheit in der Familie) kann aber eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, die bei der Zollbehörde in Tunis unter Vorlage der Hin-und Rückflugtickets beantragt werden muß.

Das Fahrzeug muß dann entweder im Zollhof in Tunis kostenpflichtig untergestellt werden oder kann an einem beliebigen anderen Ort verbleiben.
Im letzteren Fall müssen dann allerdings Fahrzeugpapiere und Autoschlüssel beim Zoll des Abflugflughafens abgegeben werden und können dort bei der Wiedereinreise abgeholt werden.

Achtung - neuerdings bestehen einige Beamte darauf, daß ein Fahrzeug bereits nach 6 Monate Tunesien wieder verlassen muß, dazu gibt es zwar keine gesetzliche Regelung, aber dies ist ein Beispiel für die derzeitige rechtliche Unsicherheit in Tunesien.

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